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Kassenprüfer oder Rechnungsprüfer

  • Jürgen Schwartz
  • 14. Juni 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Hier die Stellungnahme der Solidaris Rechtsanwaltsgesellschaft zu dem Vorwurf von Herr Rainer Pütz, der Verein hätte in der Vergangenheit mit falschen Begriffen betreffend der Kassenprüfungsorgane, gearbeitet. Dem ist soweit nichts weiter zuzufügen !

Sehr geehrte Frau Kampmann, es freut mich, dass ich Ihnen helfen konnte. Mit Blick auf die Begriffsfrage: Verwenden Sie in Zukunft einfach den in der Satzung vorgesehenen Begriff „Rechnungsprüfer“. Dies ist formal gesehen genau und hinsichtlich der fehlerhaften Bezeichnung in der Vergangenheit unschädlich – sowohl jetzt wie auch zukünftig…schließlich dürfte jeder gewusst haben, dass mit dem „Kassenprüfer“ der „Rechnungsprüfer“ gemeint war. Eine Falschbenennung war und ist da nicht schädlich. Sollten noch Fragen auftauchen, können Sie sich gerne bei mir melden. Mit freundlichen Grüßen Holger Salentin Rechtsanwalt / Mediator Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Steuerrecht Solidaris Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Von-der-Wettern-Straße 11 51149 Köln Telefon: +49 2203 8997-418 Fax: +49 2203 8997-444 E-Mail: h.salentin@solidaris.de Web: www.solidaris-recht.de


 
 
 

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