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Wer stellt sicher, dass der neue Verein auch als Gemeinnützig / steuerlich begünstigt anerkannt wird

  • Jürgen Schwartz
  • 20. Juni 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Der zu gründende Förderverein verfolgt ausschließlich idelle Zwecke, so dass der Anerkennung der Gemeinnützigkeit nichts im Wege steht. Grundlage für die gemeinnützige Einstufung ist natürlich die Satzung des Vereins.

Da der Verein ja bisher gemeinnützig war und die Satzung vom Finanzamt genehmigt war, insbesondere in der Version vor Übernahme der OGS, besteht keine Notwendigkeit der Prüfung im Vorfeld.


 
 
 

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