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Wer trägt das Risiko bei der Übertragung der Vermögenswerte. Fallen hier eventuell Steuern an. Ein V

  • Jürgen Schwartz
  • 20. Juni 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Es gibt kein Risiko. Wir fügen hier ein Zitat aus vorherigen Schreiben ein, die von der SOLIDARIS Rechtsanwaltsgesellschaft geprüft worden sind:

..."Förderung aller Kinder und Schule“ soll zukünftig durch einen anderen, noch neu zu errichtenden Verein verfolgt werden kann. Die dem Förderzweck „Förderung aller Kinder und Schule“ zuzuordnenden Vermögenswerte des Vereins – das sind: Guthaben auf folgenden Konten: Volksbank an der Niers: IBAN DE 3206 1384 0505 4260 10 und Sparkasse Krefeld Sparbuch: 3 101 721 615 – sollen zu diesem Zweck nach Errichtung des neuen Fördervereins auf diesen übertragen werden; dies unter Wahrung der mit den zu übertragenden Spenden(-geldern) verbundenen Zwecke. Der Verein -VR 30807- selbst betreibt weiterhin den „Offenen Ganztag“... Auskunft: Solidaris Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


 
 
 

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