Wie lange dauert eine Anerkennung als gemeinnütziger Verein? Ist der Verein / die Vereine im Sinne d
- Jürgen Schwartz
- 20. Juni 2016
- 1 Min. Lesezeit
Der Weg ist: 1. Beschluss der vom Finanzamt geprüften Satzung in der vom Verein i.G. einberufenen Mitgliederversammlung zur Gründung vom Förderverein. Unterschrift auf der Satzung von allen Gründungsmitgliedern in der Versammlung. 2. Einreichung der beschlossenen Satzung mit Vor- und Nachnamen, Anschrift, Telefon, E-Mail, Geburstdatum, Beruf beim Notar Oyda in Geldern. Dieser bereitet die Anmeldung für das Vereinsregister vor. Unterschrift der durch das Büro Oyda vorbereitenden Unterlagen durch den Vorstand (wenn das zeitnah nach der Mitteilung durch das Büro Oyda erfolgt, ist der Zeitverlauf kurz.) 3. Einreichung der Satzung durch das Büro Oyda beim Amtsgericht Kleve zur Eintragung in das Vereinsregister. 4. Der zeitliche Ablauf - wenn der Verein i.G. zügig arbeitet - braucht ca. bis zu 2 Monaten. 5. Der Verein i.G. kann arbeiten. Auf allen Schriftsätzen steht dann der Name vom Förderverein und das Kürzel i.G. für Förderverein in Gründung.
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